Die Europäische Union verlangt von ihren Mitgliedsstaaten nun eine Absicherung von mindestens 50.000 Euro je Sparer, ohne Selbstbeteiligung des Sparers.
Zudem soll die Auszahlung im Falle einer Insolvenz nach spätestens 25 Tagen (davon max. 5 Tage zur Feststellung der Insolvenz) erfolgen.
Vorher war es in den einzelnen Mitgliedsstaaten durchaus unterschiedlich, so wurden in Luxemburg z.B. für den Fall einer Bankenpleite nur 20.000 Euro garantiert (interessant, finden Sie nicht?).
In Deutschland war es bis zum 30.6. so: Die gesetzliche Einlagensicherung umfasste Beträge bis 20.000 Euro, bei einer Selbstbeteiligung von 10%.
Darüber hinaus gab und gibt es die schöne Einrichtung des „privaten Einlagensicherungsfonds der Banken", die zusätzlich zur gesetzlichen Einlagensicherung greift und erheblich höhere Beträge garantiert.
Geld anlegen nur bei Banken an, welche dem privaten Einlagensicherungsfonds der Banken angehören.
Das gilt ganz besonders dann, wenn Sie mehr als 50.000 Euro auf der hohen Kante haben. Ob eine Bank dazu gehört und wie hoch die konkrete Sicherung im Einzelfall ist (durchaus veschieden!) können Sie leicht via Internet herausfinden: -->>>
Darüber hinaus gibt es in Deutschland und Österreich (befristet bis 31.12.2009) das politische Versprechen, dass der Staat alle Einlagen privater Sparer garantiert.
Und in der Schweiz (für die die EU-Richtlinie naturgemäß nicht gilt) sind Einlagen bis zu 100.000 Fränkli garantiert.
Ein Tipp:
Wer mehr als 50.000 Euro Festgeld anlegen möchten, der teilt den Betrag am besten auf mehrere Institute auf. Und zwar so, dass bei jedem unter der neuen EU-Obergrenze von 50.000 Euro bleiben. Es gibt zwar die unbegrenzte Garantie der deutschen und österreichischen Regierung - aber was tun, wenn es wirklich hart auf hart kommt und diese Garantie mit Bedauern zurückgenommen wird?

Finde ich gut, dass endlich eine europaeinheitliche Regelung getroffen wurde. Bis 50.000 Euro kann man das Geld also jetzt ohne jegliche Bedenken anlegen.
AntwortenLöschenEin Schritt in die richtige Richtung.
Das Problem sind leider Zertifikate, die nicht unterdiese Regelungen fallen, weil die rechtlich gesehen Schuldverschreibungen sind ind im Fall der Bankinsolvenz somit auch "pfutsch", im Gegensatz zu Aktien , Pfandbriefe oder Anleihen, die sind Sondervermögen und von der Insolvenz einer Bank oder eines Broker nicht betroffen.
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